Ergänzende Fundstelle Harald Thomé Stand 13.01.2023
Behörden-Regel eingeordnet

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG)

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§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) -Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) Stand: 13.01.2023

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