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Förderung der beruflichen Weiterbildung - gültig ab 01.01.2026Fachliche Weisungen Arbeitslose und Beschäftigte §§ 81 – 87a, 111a, 131a SGB II – I | Zulassung von Trägern und Maßnahmen §§ 177 Abs. 5, 180, 183 SGB II – I

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Öffnet in neuem Tab Förderung der beruflichen Weiterbildung - gültig ab 01.01.2026Fachliche Weisungen Arbeitslose und Beschäftigte §§ 81 – 87a, 111a, 131a SGB III | Zulassung von Trägern und Maßnahmen §§ 177 Abs. 5, 180, 183 SGB IIIpdf | 745.27 KB | barrierefrei

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