Bei der ersten Lesung des Einzelplans 11 im Deutschen Bundestag hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas die geplanten Schwerpunkte ihres Hauses erläutert. Nach ihren Angaben soll der Sozialstaat weniger bürokratisch, schneller und leichter zugänglich werden.
Im Bereich Arbeitsmarkt stellte die Ministerin Unterstützung für Beschäftigte in vom Strukturwandel betroffenen Branchen in Aussicht. Mit sogenannten Arbeitsmarktdrehscheiben sollen Wechsel zwischen Arbeitsplätzen erleichtert und Arbeitslosigkeit möglichst vermieden werden. Zudem verwies sie auf die Bedeutung von Ausbildung, Weiterbildung und Jugendberufsagenturen.
Für Jobcenter seien gegenüber der bisherigen Planung im kommenden Jahr zusätzlich 1 Milliarde Euro für die Arbeitsmarktintegration vorgesehen. Die Bundesagentur für Arbeit solle zudem durch ein überjähriges Darlehen unterstützt werden. Ob und in welcher Höhe diese Mittel im endgültigen Bundeshaushalt bereitgestellt werden, muss anhand der Haushaltsunterlagen und der parlamentarischen Beschlüsse geprüft werden.
Als weitere Vorhaben nannte Bas den Ausbau der Barrierefreiheit für den Zugang von Menschen mit Behinderung zum Arbeitsmarkt sowie eine digitale Work-and-Stay-Agentur ab 2027. Für deren Aufbau seien insgesamt 775 Millionen Euro eingeplant. Auch diese Angaben betreffen angekündigte Planungen; die rechtlichen Grundlagen, Zuständigkeiten und der konkrete Umsetzungsstand sind aus der Rede allein nicht ersichtlich.
Einen Schwerpunkt setzte die Ministerin bei der gesetzlichen Rente. Sie bekräftigte das Ziel einer Rentenreform in der laufenden Legislaturperiode. Genannt wurden dabei eine mögliche Erwerbstätigenversicherung, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und eine neue Absicherung für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum regulären Rentenalter arbeiten können. Ob hierzu bereits konkrete und abgestimmte Gesetzentwürfe vorliegen, geht aus dem Material nicht hervor.
Auch die Rente nach 45 Versicherungsjahren wurde angesprochen. Bas erklärte, bei möglichen Änderungen solle es Vertrauensschutz geben. Welche Personen davon erfasst wären und welche Voraussetzungen gelten würden, bleibt offen. Derzeit lässt sich aus der Rede keine unmittelbar geltende Änderung des Rentenrechts ableiten.
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BMAS-Ministerin kündigt Reformschwerpunkte bei Arbeitsmarkt und Rente an
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat in einer Bundestagsrede Reformen für einen einfacheren Sozialstaat, eine bessere Arbeitsmarktintegration und die langfristige Sicherung der Renten angekündigt. Konkrete Gesetzesentwürfe oder beschlossene Leistungsänderungen ergeben sich aus der Rede nicht.